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Umsatzsteuer 2023 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) - Verwaltungsregelung zur Anwendung des Umsatzsteuergesetzes (UStAE), Stand 1.1.2023, mit aktuellen Anmerkungen - Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) - Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie ...
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Das Praxiswerk »Umsatzsteuer 2023« im übersichtlichen DIN-A4-Format enthält die wichtigsten Materialien für die Bearbeitung umsatzsteuerlicher Fragen:
Im Laufe des Jahres 2022 hat es im Bereich der Umsatzsteuer wieder viele praxisrelevante Änderungen gegeben. Darüber hinaus sind ab 1.1.2023 wichtige gesetzliche Neuerungen in Kraft getreten. Der Leitfaden geht auf alle Änderungen mit praxisorientierten Gestaltungsmöglichkeiten ein. Aktuelles aus Finanzverwaltung und Rechtsprechung einschließlich Hinweise auf anhängige Verfahren (Vorabentscheidungsersuchen) beim EuGH und BFH vervollständigen das Werk.
Die Praxis orientiert sich vor allem an dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass. Er enthält kommentarähnliche Anweisungen der Finanzverwaltung mit einer Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung. In dem im Werk abgedruckten Text sind die im Laufe des Jahres 2022 erfolgten Änderungen der Verwaltungsanweisungen durch Fettdruck hervorgehoben, damit den Leserinnen und Lesern die aktuellen Entwicklungen ins Auge springen.
Die jeweiligen Abschnitte des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses haben die Verfasser um grau hinterlegte und damit deutlich von den amtlichen Texten abgesetzte Anmerkungen ergänzt. Diese Anmerkungen stellen keine umfassende Kommentierung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses dar. Vielmehr geht es darum, aktuelle Entwicklungen zu verdeutlichen und Hinweise auf noch nicht in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass eingearbeitete Rechtsprechung zu geben. Außerdem stellen die Verfasser vor allem dort die Rechtslage ausführlich dar, wo die Verwaltung auf Positionen verharrt, die durch die Rechtsprechung überholt sind.