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Diese Untersuchung ist keine Nachbearbeitung der steuerpolitischen Grundsteuerdebatte, sondern möchte einen Beitrag zur steuerwissenschaftlichen Diskussion leisten. Gerechtigkeit, Grundsteuer sowie Leistungs- und Äquivalenzprinzip: ein Haus mit drei Etagen, das eine Gemeinschaft beherbergt, deren Mitglieder aus verschiedenen Generationen stammen, unterschiedlicher Herkunft sind und unterschiedliche Vorstellungen haben, wie das Leben sein soll. Gleichheit und Gemeinwohl: äußerlich tragende Elemente für die Statik des Gebäudes, nach innen Orientierungsmarken für das Miteinander.
Das Leistungsfähigkeitsprinzip wird für die Grundsteuer überwiegend als der allein richtige Steuerlastverteilungsmaßstab angesehen. Seine Vertreter halten das Äquivalenzprinzip als DNA einer Grundsteuerbemessungsgrundlage nicht für verfassungsfest. Dabei handelt es sich nicht nur um ein akademisches Problem. Vier Länder haben von der Möglichkeit, eigene Grundsteuergesetze zu erlassen, im Sinne von Reformmodellen Gebrauch gemacht, die im Gegensatz zum Bundesrecht auf dem Äquivalenzprinzip fußen. Ob diese einer Prüfung durch das Bundes- und gegebenenfalls ein Landesverfassungsgericht standhalten können, ist deshalb nicht nur von wissenschaftlichem Interesse, sondern absehbar auch von hoher politischer und praktischer Relevanz.